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Lock-up Agreement

Ein Lock-up Agreement ist dafür gedacht zu verhindern, dass Altaktionäre den Börsenkurs in der Zeit unmittelbar nach dem Börsengang durch ihre Verkäufe belasten. Das Lock-up Agreement verbietet es Altaktionären einer an der Börse zugelassenen Aktiengesellschaft, Aktien aus ihrem Eigenbestand innerhalb eines Zeitraums von üblicherweise 6 bis 12 Monaten (Lock-up Period) nach Erstnotiz der Aktie zum Börsenhandel zu veräußern.

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