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Listing Particulars

Vor einer Börsenzulassung von Wertpapieren muss der Emittent (Issuer) zwingend ein Prospekt veröffentlichen, welches Informationen über den Emittenten und die angebotenen Wertpapiere enthält. Dieses Börsenzulassungsprospekt wird als Listing Particulars bezeichnet. Die mit der Emission beauftragten Kreditinstitute (Underwriter) tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Listing Particulars und haften daher neben dem Emittenten für Falschinformationen bezüglich der Finanz- und Ertragslage, Risiken und der Geschäftstätigkeit des Emittenten.

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