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Event of Default

Die deutsche Bezeichnung für ein Event of Default lautet „Kündigungsfall“. Durch einen Kündigungsfall ist der Gläubiger eines Kredites dazu berechtigt den Kreditvertrag zu kündigen und den Darlehensbetrag zurückzufordern. Was genau ein Event of Default ist (zum Beispiel Insolvenz oder Zahlungsverzug), wird individuell im Kreditvertrag geregelt.

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