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Drag-Along-Recht

Ein Drag-Along Recht meint, dass ein verkaufswilliger Gesellschafter die Berechtigung besitzt, einen Mitgesellschafter zum Verkauf seiner Anteile zu zwingen. Der Verkauf erfolgt zu gleichen Konditionen an denselben Kaufinteressenten. Ein Drag-Along-Recht besteht in der Regel nicht kraft Gesetzes oder Satzung, sondern ist vertraglich begründet. Dem Käufer wird es somit ermöglicht die gesamten Anteile oder zumindest eine kontrollierende Mehrheit zu übernehmen.

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