Die Umsetzung von Unternehmenstransaktionen & Transformationsprojekten ist unsere Stärke

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De-minimis

Eine De-minimis-Regelung verhindert die Geltendmachung von relativ geringwertigen Ansprüchen, indem in Unternehmenskaufverträgen eine Wertuntergrenze vereinbart wird, bei deren Unterschreitung eine Vertragspartei keine Ansprüche aus dem Vertrag geltend machen darf.

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