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Hold-back

Mit dem Begriff Hold-back ist die Zurückhaltung geschuldeter Leistungen gemeint. Im Rahmen von M&A Transaktionen beschreibt Hold-back die teilweise Einbehaltung des Kaufpreises durch den Käufer, der damit mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer absichert. Damit hat ein Hold-back die gleiche Funktion wie ein Escrow (siehe hierzu auch Escrow), mit dem Unterschied, dass keine Bank oder Treuhänder (Escrow Agent) eingeschaltet werden muss.

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