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Gross-up Clause

Die Vereinbarung in einem Kreditvertrag, die den Kreditnehmer dazu verpflichtet, der Bank den vereinbarten Betrag im Nominalwert zu zahlen, nennt man Gross-up Clause. Das bedeutet, dass insbesondere Abgaben und Steuern nicht zu einer Reduzierung des Betrags führen dürfen. In einem Unternehmenskaufvertrag hat eine solche Klausel die Auswirkung, dass die schadensersatzpflichtige Partei den Ersatzbetrag um die beim Geschädigten darauf entfallene Steuer erhöhen muss.

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