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Working Capital

Das kurzfristige Umlaufvermögen eines Unternehmens wird als Working Capital bezeichnet. Es errechnet sich aus der Differenz zwischen den kurzfristigen Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz (Assets) und den kurzfristigen Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) auf der Passivseite der Bilanz. Im Rahmen von Unternehmensverkäufen wird oftmals im Kaufvertrag vereinbart, wie viel Working Capital zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein muss (um das Geschäft normal weiterführen zu können, ohne dafür eine Neuverschuldung eingehen zu müssen).

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