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MAC Clause

Die MAC Clause bezeichnet eine Klausel in einem Unternehmenskaufvertrag oder einem Finanzierungsvertrag, die dem Unternehmenskäufer oder der kreditgebenden Bank das Recht einräumt, bei Vorliegen eines Material Adverse Change (siehe auch Material Adverse Change) oder Material Adverse Events den Vollzug des Kaufvertrags beziehungsweise die Auszahlung des Kredits zu verweigern. Das Risiko des Verkäufers, dass dem Käufer durch die MAC-Klausel ein Nachverhandlungs- oder Rückzugsrecht eingeräumt wird, wird dadurch eingedämmt, dass in einer MAC-Klausel meistens weitere konkretisierte Begriffe oder Schwellenwerte vereinbart werden.

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